NOTRUFE | |
---|---|
Notarzt | 112 |
ärztlicher Bereitschafts- dienst |
116117 |
Feuerwehr | 112 |
Polizei | 110 |
Gift | 0361 730730 |
weitere Notrufe |
Wer einer Organspende zustimmt, kann unabhängig davon voll darauf vertrauen, dass im Ernstfall alles für sein Leben getan wird. Denn im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls sind die Ärzte immer dem Wohl des Patienten verpflichtet. Darauf weist das Patientenmagazin "HausArzt" hin. Erst wenn der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen festgestellt wurde, wird die Einwilligung zur Organspende ein Thema. Diesen Hirntod müssen zwei erfahrene Fachärzte unabhängig voneinander festgestellt haben. Das Verfahren ist in Richtlinien der Bundesärztekammer exakt geregelt. Geprüft werden die tiefe Bewusstlosigkeit, Ausfall der Hirnreflexe (zum Beispiel Schmerzreflexe) und Atemstillstand. Vor der Organentnahme muss nachgewiesen werden, dass der Hirnausfall unumkehrbar ist - also keine Chance besteht, dass das Bewusstsein wiedererlangt werden kann. Der Nachweis eines Hirntodes ist eindeutig und kann nicht mit einem Wachkoma oder ähnlichen Zuständen verwechselt werden, etwa wenn Betroffene gelähmt, aber bei Bewusstsein sind. Die Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Dr. Heidrun Thaiss, betont, im Bereich Organspende herrsche extreme Sorgfalt, "wenn es um die Regelung der Abläufe im Prozess der Hirntoddiagnostik und der Organentnahme geht". Im neuen "HausArzt-PatientenMagazin" finden Leserinnen und Leser Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Organspende. (Quellen: Das Patientenmagazin "HausArzt" 1/2019)